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Berlin: (hib/STO) Medizinische Abschiebungshindernisse sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9603) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9380). Darin vertritt die Bundesregierung die Auffassung, "dass bei tatsächlichem Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für ein Abschiebeverbot aus medizinischen Gründen eine Abschiebung nicht stattfinden darf, und dass eine Abschiebung nicht aus vorgeblichen medizinischen Gründen unterlassen werden soll, wenn solche Gründe in Wirklichkeit nicht vorliegen".
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