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Berlin: (hib/STO) Die Unterbringung ukrainischer Asylbewerber ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9608) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9451). Danach erfolgt die Festlegung der zuständigen Aufnahmeeinrichtung der Länder bei allen neu einreisenden Asylsuchenden durch das bundesweite EASY-System zur Erstverteilung von Asylbegehrenden. Dabei würden neben der quotengerechten Verteilung auch die Zuständigkeiten der jeweiligen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) beachtet, da im Hinblick auf die notwendige Spezialisierung der Asylentscheider nicht jede Außenstelle jedes Herkunftsland bearbeite.
Für die Durchführung der Asylverfahren von Asylsuchenden aus dem Herkunftsland Ukraine seien seit April 2016 ausschließlich die Außenstellen München, Manching und Nostorf-Horst zuständig, schreibt die Bundesregierung weiter. Demgemäß würden Asylsuchende aus der Ukraine, die ihren Asylantrag in einer Außenstelle des Bamf stellen müssen, grundsätzlich in einer der Aufnahmeeinrichtungen untergebracht, denen die genannten Außenstellen zugeordnet sind.
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