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Berlin: (hib/STO) Die Praxis des Kirchenasyls in Deutschland thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/9638). Wie die Fraktion darin schreibt, hatten Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche im Februar 2015 mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vereinbart, dass für die Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften die Möglichkeit bestehen soll, Einzelfälle, in denen besondere humanitäre Härten gesehen werden, zur erneuten Überprüfung beim Bamf vorzutragen. Wissen wollen die Abgeordneten, inwieweit nach dem Willen der Bundesregierung an der bisherigen zwischen Vertretern der Kirchen und des Bamf vereinbarten Handhabung von Kirchenasylfällen festgehalten werden soll und welche eventuellen Abweichungen zukünftig aus welchen Gründen geplant sind. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, wie die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit dem Kirchenasyl in Deutschland bewertet und welche Schlussfolgerungen sie daraus zieht.
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