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Berlin: (hib/STO) Gemeinsamte Übungen der Bundeswehr mit Polizeikräften sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9617) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9336). Wie die Bundesregierung darin ausführt, erfordern Einsatzlagen im Rahmen von Katastrophenhilfe "eine intensive und möglichst reibungslose Zusammenarbeit mit allen im Katastrophenschutz eingesetzten Stellen, somit auch der Bundeswehr". Gemeinsame Übungen dienten der Überprüfung von Verfahren und der Sicherstellung der erforderlichen Handlungsfähigkeit für den Fall möglicher Unterstützungsersuchen.
Weiter schreibt die Regierung, dass im Rahmen einer verantwortungsvollen Sicherheitsvorsorge die Zusammenarbeit auch in terroristischen Großlagen reibungslos funktionieren müsse. Deshalb sei es "notwendig und sinnvoll, in gemeinsamen Übungen zu üben, was realistisch und verfassungsrechtlich zulässig ist".
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