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Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat dem Bundestag die nach dem Grundgesetz (Artikel 13 Absatz 6 Satz 1) vorgesehene Unterrichtung (18/9660) für das Jahr 2015 über den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung von Wohnungen vorgelegt. Die darin enthaltene Tabelle führt sieben Verfahren auf, in deren Rahmen durch den Generalbundesanwalt, das Bundeskriminialamt und Landesbehörden Wohnraumüberwachungen veranlasst beziehungsweise durchgeführt wurden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
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