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Berlin: (hib/HLE) Die Koalitionsfraktionen wollen zusätzliche Erklärungen zur Ergänzung des geplanten europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens CETA. In einem Antrag (18/9663), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht, sollen die zwischen der EU und Kanada getroffenen Vereinbarungen zu CETA "im Zuge des weiteren Prozesses in rechtsverbindlichen Erklärungen festgehalten werden".
Die Fraktionen nennen mehrere Bereiche, in denen noch Klärungsbedarf besteht. So werden die Schiedsgerichtsvereinbarungen begrüßt. Es gebe hier aber noch "unbestimmte Rechtsbegriffe" zu klären. Ein weiterer Punkt ist die Daseinsfürsorge. Dazu zählen Bereiche wie Wasserversorgung, Bildung, Kultur, Gesundheit oder soziale Dienstleistungen. "Es muss im weiteren Ratifikationsprozess sichergestellt werden, dass auch zukünftig kein Druck in Sachen Liberalisierung von Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgeübt werden darf", verlangen die Koalitionsfraktionen. Auch hohe Umwelt- und Verbraucherstandards müssten gewährleistet bleiben: "Das im europäischen Primärrecht verankerte Vorsorgeprinzip bleibt von CETA unberührt. Dies muss unmissverständlich klargestellt werden."
Außerdem warnen die Fraktionen davor, CETA auch in den Bereichen vorläufig anzuwenden, die in nationale Zuständigkeit fallen. Zur vorläufigen Anwendung der in EU-Zuständigkeit liegenden Teile von CETA heißt es, diese dürften erst nach Zustimmung des Europäischen Parlaments vorläufig in Kraft gesetzt werden.
Insgesamt würdigen die Fraktionen den Handel mit Kanada. Für Deutschland sei Kanada mit 9,9 Milliarden Euro Ausfuhrvolumen und vier Milliarden Euro Einfuhrvolumen ein wichtiger Handelspartner. Durch CETA werde der Zoll für Industriegüter praktisch auf null sinken.
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