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Berlin: (hib/PK) Die Kommunen müssen nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stärker als von der Bundesregierung vorgesehen in die Pflegebetreuung eingebunden werden. So erhielten die Kommunen mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz keine Gestaltungsmöglichkeiten für die Angebotsstrukturen vor Ort, heißt es in einem Antrag (18/9668) der Fraktion. Sie dürften ihre Kompetenzen nur im Hinblick auf die Beratung erweitern.
Die Kommunen müssten dauerhaft die Möglichkeit erhalten, die Initiative bei der Pflegeberatung, Pflegeplanung und Vernetzung der Angebote zu ergreifen. Sie müssten die Koordination übernehmen können, um ein effizientes Hilfenetz entstehen zu lassen, das auch im ländlichen Raum trage und den Herausforderungen des demografischen Wandels gerecht werde.
Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag konkret, das Initiativrecht für Kommunen zum Aufbau von Pflegestützpunkten dauerhaft zu verankern und die Möglichkeit schafft, Beratungs- und Vernetzungsstrukturen vor Ort für Pflege und Teilhabe zu schaffen. Die Steuerungs- und Planungskompetenz der Kommunen für die regionale Pflegestruktur sollte gestärkt werden.
Ferner sollte der Anspruch auf ein unabhängiges, individuelles Case Management gesetzlich verankert werden. Die Dienstleister müssen jeweils lizensiert und qualitätsgesichert sein. Über einen Fonds sollte die kommunale Pflegestrukurplanung gefördert werden. Außerdem sollte der Kostenvorbehalt bei Leistungen der Eingliederungshilfe sowie bei der Hilfe zur Pflege (SGB XII) aufgehoben werden.
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