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Berlin: (hib/STO) Fähigkeiten der Bundeswehr außerhalb der Luft- und Seesicherheit, die für einen Einsatz im Innern notwendig und geeignet sind und den Polizeien von Bund und Ländern oder zivilen Hilfsorganisationen nicht zur Verfügung stehen, sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9619) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9351). Wie die Bundesregierung darin darlegt, verfügt die Bundeswehr über sogenannte Unikat-Fähigkeiten, die aufgrund des Auftrages der Bundeswehr bei zivilen Stellen nicht oder unvollständig zur Verfügung stehen. Zusätzlich verfüge sie über Fähigkeiten, "die auch bei zivilen Stellen grundsätzlich, aber nicht in ausreichender Zahl verfügbar sind (zum Beispiel Hubschrauber, Räumgerät)".
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sind aus Sicht der Länder nach einer Beschlussfassung der Innenministerkonferenz zur Unterstützung des Bevölkerungsschutzes seitens der Bundeswehr unter anderem "Aufklärungsfähigkeiten im Sinne von Erkundung", Lufttransportfähigkeiten, Pionierfähigkeiten und sanitätsdienstliche Fähigkeiten relevant.
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