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Berlin: (hib/STO) Die weltanschaulich-religiöse Neutralität der Bundesrepublik ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9635) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9504). Wie die Bundesregierung darin ausführt, gebietet das Grundgesetz dem Staat diese Neutralität. Sie sei "nicht als eine distanzierende im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche zu verstehen, sondern als eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung". Einen laizistischen Auftrag begründe das Grundgesetz daher nicht.
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