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Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung verweist angesichts von Berichten über anhaltend hohe Zinssätze für Dispositions- und Überziehungskredite darauf, dass neue gesetzliche Regelungen hierzu erst wenige Monate in Kraft seien. Das Gesetz (18/5922, 18/7584), das Banken verpflichtet, Kunden mit langfristig überzogenem Girokonto eine Umschuldung anzubieten, sei erst am 21. März 2016 wirksam geworden, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/9652) auf eine Kleine Anfrage (18/9493) der Grünen. Eine Evaluierung sei erst fünf Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen. Allerdings stehe die Bundesregierung bereits jetzt in einem intensiven Dialog mit den Verbraucherorganisationen, der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung und der Deutschen Kreditwirtschaft, um die Einführung der neuen Regelungen zum Dispositionskredit aktiv zu begleiten.
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