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Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Vereinsgesetzes (18/9758) vorgelegt, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die Regierung in der Vorlage ausführt, können Vereinigungen insbesondere im Bereich krimineller Rockergruppierungen einen "Deckmantel für vielfältige Formen der schweren und organisierten Kriminalität wie zum Beispiel Menschenhandel und Drogengeschäfte bieten". Dem solle durch eine Verschärfung des Vereinsgesetzes entgegengetreten werden. Zudem sollen Kennzeichen verbotener Vereinigungen sowie solche, die mit denen eines bereits verbotenen Vereins im Zusammenhang stehen, von anderen Gruppierungen im Bundesgebiet nicht mehr weiter genutzt werden.
Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme zu der Vorlage das Ziel des Gesetzentwurfes, Vereinigungen entgegenzuwirken, die einen Deckmantel für schwere und organisierte Kriminalität bieten. Wie er in seiner Stellungnahme weiter darlegt, bedarf das Vereinsgesetz seiner Auffassung nach einer umfassenden Überprüfung. Darin sollten "allgemeine gesellschaftliche Entwicklungen wie der Einsatz moderner informationstechnischer Systeme durch verbotsrelevante Vereine sowie sonstige Probleme, die im Rahmen vereinsrechtlicher Verbote in der Verwaltungspraxis aufgetreten sind, einbezogen werden".
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