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Berlin: (hib/STO) Gebühren der Bundespolizei sollen in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetzes einbezogen werden. Wie die Bundesregierung in einem entsprechenden Gesetzentwurf (18/9759) ausführt, hat die Bundespolizei gegenwärtig "keine rechtliche Möglichkeit, Gebühren für individuell zurechenbare Sicherheitsleistungen in allen Bereichen ihrer präventiven polizeilichen Tätigkeit zu erheben". Auf der Grundlage des Bundespolizeigesetzes könnten derzeit für Maßnahmen der Bundespolizei nur in sehr begrenztem Umfang Kosten erhoben werden. So sei es nur in wenigen Fällen möglich, von Bürgern, insbesondere von Störern und Verantwortlichen für Störungen den Ersatz der Kosten für polizeiliche Maßnahmen zu verlangen.
Der Vorlage zufolge soll das hierfür einschlägige Gebührenrecht der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetzes einbezogen und "nach dem Muster der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes grundlegend modernisiert, bereinigt und vereinheitlicht werden". Damit würden Widersprüche und Unklarheiten im geltenden Recht in Bezug auf die Gebührenerhebung der Bundespolizei beseitigt und die Gebühreneinnahmen im Bereich der Bundespolizei auf eine belastbare Grundlage gestellt.
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