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Berlin: (hib/EIS) Der Bundesrat spricht sich für die Zusammenlegung der EU-Programme für Schulobst, Schulgemüse sowie Schulmilch für Bildungseinrichtungen aus. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/9760) hervor. Die Länderkammer hatte in ihrer 948. Sitzung am 23. September 2016 einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung (18/9519) befürwortet, der die nationalen Voraussetzungen zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/791 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 schaffen soll. Die auf EU-Ebene erfolgte Zusammenlegung der bisher gewährten Beihilfen hatte eine bundeseinheitliche Anpassung erforderlich gemacht, um das von der Europäischen Union finanzierte Programm in den Bundesländern weiterhin zu ermöglichen. Ziel des Programms sei es, den Verzehr von Obst, Gemüse und Milch bei Kindern zu fördern, um ausgewogene Essgewohnheiten zu prägen. Dem EU-Schulprogramm steht ab dem Schuljahr 2017/2018 EU-weit eine Beihilfe in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.
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