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Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, das von ihr geplante Bundesteilhabegesetz (BTHG) grundlegend zu überarbeiten. In einem Antrag (18/9672) schreiben die Grünen, das BTHG in seiner jetzigen Form werde dem Anspruch nicht gerecht, die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht umzugestalten.
Die Abgeordneten verlangen eine Reihe von Änderungen an dem Gesetz. So soll unter anderem die Eingliederungshilfe unabhängig davon gewährt werden, in wie vielen Lebensbereichen die betreffende Person eingeschränkt ist. Auch Ausländer ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und Asylsuchende mit Behinderungen sollen Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, fordern die Grünen. Ferner sollen die bisher im Gesetzentwurf enthaltenen Unterschiede zwischen als ambulant und stationär geltenden Leistungen abgeschafft werden. Leistungserbringern müssten Vergütungen erhalten, die der Qualität ihrer Leistungen entsprechen. Das BTHG dürfe keine Vorgaben enthalten, die Leistungserbringer in eine Preisspirale nach unten zwinge, heißt es in dem Antrag. Außerdem sollen Leistungen zur Teilhabe nach dem Willen der Grünen unabhängig vom Vermögen und Einkommen der Leistungsberechtigten gewährt werden.
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