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Berlin: (hib/EIS) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen Maßnahmen gegen die fortschreitende Bildung von Resistenzen gegen Antibiotika ergreifen. In einem gemeinsamen Antrag zur Antibiotikaminimierung in der Human- und Tiermedizin (18/9789) fordern die Fraktionen von der Bundesregierung unter anderem den zielgenauen Einsatz von Antibiotika zu fördern sowie in den Beratungen zur EU-Tierarzneimittelnovelle ein Verbot für den Internethandel von Antibiotika zu erwirken. Darüber hinaus soll im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie "DART 2020" weiter umgesetzt werden. In diesem Sinne sollen zudem die Überwachungssysteme zum Antibiotikaverbrauch sowie zur Antibiotikaabgabe und zu Antibiotika-Resistenzen in der Human- wie auch der Tiermedizin gestärkt und ausgebaut werden. Auch die Aufklärungsbemühungen sollen intensiviert werden, indem die Bevölkerung für das Thema weiter sensibilisiert werden müsse. In der Praxis der Humanmedizin soll die Ausweitung der Förderungsmöglichkeiten nach dem Krankenhausstrukturgesetz geprüft werden. Im Fokus steht unter anderem die Stärkung der Weiterbildung im Bereich Krankenhaushygiene, Mikrobiologie und Infektiologie und die Beschäftigung entsprechenden Personals von den Krankenhäusern. In der Veterinärmedizin soll im Sinne des sogenannten One-Health-Ansatzes ein einheitlicher Rechtsrahmen für ein umfassendes Hygiene-, Gesundheits- und Haltungsmanagement in der Tierhaltung entwickelt werden. Des Weiteren wollen die Koalitionsfraktionen erreichen, dass Antibiotika mit besonderer Bedeutung für Menschen im Rahmen der Umwidmung für den Gebrauch bei Tieren nur in begründeten Ausnahmefällen eingesetzt werden und grundsätzlich vorab Antibiogramme erstellt werden. Für die Zukunft soll die Einrichtung eines ständigen veterinär- und humanmedizinischen Fachgremiums geprüft werden, das regelmäßig die Resistenzlage der Antibiotika evaluiert, bewertet und eine Empfehlung zum Einsatz von Antibiotika abgeben soll. Ökonomische Fehlanreize bei Tierarzneimitteln sollen abgeschafft werden, indem bei Beibehaltung des Dispensierrechts für Veterinäre die Rabattgewährung seitens der Hersteller von antimikrobiell wirksamen Mitteln auf den Prüfstand gestellt wird. Auch die Preisgestaltung für antimikrobiell wirksame Mittel soll in diesem Zuge überarbeitet werden, um bestehende Fehlanreize zu beseitigen.
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