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Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung von zwei öffentlichen Anhörungen beschlossen. So wird zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (18/9535) am Montag, den 17. Oktober, eine öffentliche Anhörung stattfinden. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Manipulationen an elektronischen Registrierkassen zum Zweck der Steuerhinterziehung zu unterbinden. Weiteres Thema der Anhörung wird ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7879) sein, in dem die Fraktion fordert, den Betrug mit manipulierten Registrierkassen zu verhindern und die Abschreibungsregelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter zu verbessern.
Am Mittwoch, den 19. Oktober, wird es in einer öffentlichen Anhörung um Gewinnverlagerungen von Unternehmen zur Vermeidung oder der Reduzierung von Steuern gehen. Grundlage ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (18/9536). International tätige Konzerne sollen nicht mehr so einfach durch Ausnutzung nationaler Steuersysteme ihre Steuerlast senken können. Sie müssen in Zukunft Auskünfte über ihre Verrechnungspreise für Geschäftsvorfälle mit verbundenen Unternehmen gegeben. In der Anhörung wird es auch um zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2617, 18/9043) gehen, in denen die Fraktion die Schließung von Steuerschlupflöchern fordert.
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