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Berlin: (hib/PST) Die Zusammenarbeit der Behörden der EU-Staaten bei Strafermittlungen soll vereinfacht werden. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/9757) zur Änderung des Gesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen beim Bundestag eingereicht. Mit ihm soll die EU-Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen in nationales Recht umgesetzt werden. Diese schaffe, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs, "auf der Grundlage des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung Regelungen für die justizielle strafrechtliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Bereich der grenzüberschreitenden Beweiserhebung". Weiter heißt es: "Ein außenpolitisches Ermessen dazu, ob ein eingehendes Ersuchen zu bewilligen ist, soll es im Prinzip nicht mehr geben."
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