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Berlin: (hib/MIK) Die Nicht-Berücksichtigung von Radverkehrsprojekten im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9727). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie sie den Begriff Radschnellweg definiert und was der Unterschied ist zwischen einem Radschnellweg und anderen Radwegen.
Weiterhin interessiert die Abgeordneten, welche Rechtsgrundlagen aus Sicht der Bundesregierung geändert werden müssen, damit sich der Bund künftig noch stärker am Bau von Radschnellwegen beteiligen kann.
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