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Bei fachlich schwierigen oder politisch umstrittenen Gesetzentwürfen laden die jeweils zuständigen Ausschüsse des Bundestages oft Sachverständige und Interessenvertreter zu - häufig auch öffentlichen - Anhörungen.
Diese "Hearings" dienen dazu, wissenschaftliche Sachkunde und Kenntnisse über spezifische Probleme in die Beratungen einzuführen. Oft erfüllen sie zusätzlich den Zweck, die Medien auf das betreffende Gesetzesvorhaben aufmerksam zu machen.
Daher bemühen sich die Fraktionen in der Regel, Sachverständige zu benennen, von denen sie Unterstützung der eigenen politischen Position erwarten.