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Die Bewerbungsfrist für das 34. PPP 2017/18 ist abgelaufen!
Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Schüler müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli) mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein; weitere Hinweise: Informationen zur Altersgrenze). Zu diesem Zeitpunkt darf die Schulausbildung noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen sein. Bewerben können sich Schüler von Gymnasien oder Real- und Sekundarschulen. Über den richtigen Zeitpunkt für ein Austauschjahr und die Möglichkeiten der Anerkennung des Auslandschuljahres in Deutschland empfiehlt sich ein rechtzeitiges Gespräch mit der Schulleitung. Die Anerkennung von Auslandsschuljahren ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine Übersicht der Regelungen (und weitere Informationen) gibt der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA).
Nicht bewerben können sich Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit) und Inhaber einer Greencard.
Sie können sich direkt online bewerben oder per Post. Für die schriftliche Bewerbung dürfen Sie ausschließlich die offizielle grüne Bewerbungskarte verwenden. Diese Karte muss von Ihnen direkt an die für Ihren Wahlkreis zuständige Austauschorganisation geschickt werden.
In Deutschland betreuen verteilt über die 299 Bundestagswahlkreise fünf Austauschorganisationen das PPP für Schülerinnen und Schüler (Welche Austauschorganisation für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier: Austauschorganisationen und Wahlkreise).
Ihre Bewerbung muss spätestens am jeweiligen Stichtag über das Online-Formular eingegangen sein. Bewerbungen mit der Bewerbungspostkarte müssen an diesem Tag spätestens bei der zuständigen Austauschorganisation vorliegen (Datum des Eingangs, nicht des Poststempels). Bewerbungen per E-Mail sind nicht möglich. Auch Bewerbungen, die nicht über dieses Online-Portal oder mit der offiziellen Bewerbungskarte erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Bewerbungen, die an die Bundestagsverwaltung oder an ein Mitglied des Bundestages gesendet werden, sowie unvollständig ausgefüllte Bewerbungskarten und Karten, die verspätet oder an eine nicht zuständige Austauschorganisation gesandt wurden.
Nach Einsendung der Bewerbung erhalten Sie von der Austauschorganisation die vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern Sie aufgrund Ihrer Angaben die Teilnahmebedingungen erfüllen. Die Unterlagen senden Sie bitte vollständig ausgefüllt und bis spätestens zu der (von der Organisation) gesetzten Frist an diese zurück. Ansprechpartner für persönliche Rückfragen zu Ihrer Bewerbung ist in dieser Phase die für Sie zuständige Austauschorganisation.