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Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Abs. 2 des Grundgesetzes und § 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden.
Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind unter anderem Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde oder schuldunfähige Straftäter, die in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurden.