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Präimplatationsdiagnostik
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Sexualität und Fortpflanzung spielen eine zentrale Rolle für unsere Vorstellungen eines gelungenen Lebens.
Seit einigen Jahren können Kinder durch In-Vitro-Fertilisation (IVF) im Labor gezeugt werden. Die dabei entstehenden Embryonen werden nach einigen Zellteilungen in die Gebärmutter der Frau überführt.
Durch die Entwicklung der Präimplantationsdiagnostik (PID) wird es möglich, Embryonen, die im Labor gezeugt wurden, vor ihrer Übertragung genetisch zu testen.
Diejenigen, die nicht von der getesteten unerwünschten genetischen Eigenschaft betroffen sind, werden in die Gebärmutter eingebracht. Solche Embryonen, an denen ein genetischer Defekt nachgewiesen wird, werden verworfen.
Mit der geltenden Rechtslage, insbesondere mit den Bestimmungen des Embryonenschutzgesetzes, ist die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland nicht vereinbar.

Fünf Mitglieder der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin beziehen Position.

Hinweis: Diese Diskussion ist abgeschlossen. Transkripte der Diskussion finden Sie jeweils unter den Themenvorgaben der Mitglieder der Enquete-Kommission. Neue Beiträge können nicht mehr in das Forum eingestellt werden.

 PID Nicht vorschnell entscheiden sondern Argumente austauschen
16.02.01 Helga Kühn-Mengel SPD-Fraktion

 PID Hilfe für Paare mit hohem genetischen Risiko zur Erfüllung des Kinderwunsches
16.02.01 Werner Lensing, CDU / CSU-Fraktion

 Genchecks an In-Vitro-Embryonen müssen verboten bleiben
16.02.01 Monika Knoche, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 Nur problembewußt an eine Überprüfung des Embryonenschutzgesetzes gehen
16.02.01 Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, FDP

 Keine Selektion behinderten Lebens, keine genetische Normierung durch PID
16.02.01 Prof. Dr. Ernst Luther, Sachverständiger (für die PDS)

Quelle: http://www.bundestag.de/dialog/forum/enquete_medizin_archiv/
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