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Hartmut Hausamann
Vertrauen in Demokratie erneuern
Vorwürfe gegen Aserbaidschan vor
Europarat
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat
Aserbaidschan nach dem Vorwurf von Wahlfälschungen (Das
Parlament 04/2006) eine Frist gesetzt. Der Antrag des Schweizer
Berichterstatters für Aserbaidschan, Andreas Gross, den sechs
Abgeordneten der Kaukasusrepublik das Stimmrecht zu entziehen,
wurde abgelehnt. Bis Mai, so der Europarat, solle bei den
angesetzten Nachwahlen in zehn Wahlkreisen das "Demokratische
Vertrauen" wiederhergestellt werden.
Die Ablehnung des Antrages wurde hinter den Kulissen damit
erklärt, dass sich eine Koalition von Ländern gebildet
habe, "die ein schlechtes Gewissen haben und befürchten, in
eine ähnliche Situation zu kommen", so Gross. Nachdem die
Versammlung selbst im Juni 2005 die Wahlen vom November zum
Prüfstein für die weitere Mitarbeit des Landes im
Europarat erklärt hatte, werde durch die Entscheidung weder
die Glaubwürdigkeit des Europarats gestärkt, noch die
Reformanstrengung der Länder, in denen Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit noch nicht den Normen des Europarats
entsprechen, erklärte Gross gegenüber dieser Zeitung. Die
Kritik der internationalen Wahlbeobachter hatte sich vor allem an
der Inhaftierung von Oppositionellen im Vorfeld der Wahlen, an den
unverhältnismäßig einschüchternden
Polizeieinsätzen, der Einmischung lokaler Behörden in den
Wahlprozess sowie an den schweren Unregelmäßigkeiten bei
der Stimmabgabe und -auszählung entzündet. Das Mittel des
Stimmentzugs war bereits dreimal angewandt worden - gegen Russland,
Malta und Irland.
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