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bob
Auflösung verlangt
US-Gefangenenlager in Guantanamo
Menschenrechte. Der Bundestag hat am 26. Januar
deutlich gemacht, dass er die Regierung ausdrück-lich in ihrer
auch öffentlich geäußerten Position zum
US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba unterstützt.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte bei ihrem kürzlichen
Antrittsbesuch in den USA deutlich gemacht, dass eine "Institution
wie Guantanamo so auf Dauer nicht existieren kann und darf". Es
müssten Mittel und Wege für einen anderen Umgang mit den
Gefangenen gefunden werden. Ein Antrag der Koalitionsfraktionen
(16/431) fand damit eine Mehrheit. Anträge von FDP (16/454),
der Linksfraktion (16/364) und der Bündnisgrünen (16/443)
wurden hingegen abgelehnt.
Das Parlament bekräftigte seine
grundsätzliche Auffassung zur Einhaltung der grundlegenden
Menschenrechte und Grundfreiheiten von Gefangenen. Es hält an
seinem Bekenntnis fest, den internationalen Terrorismus mit allen
rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen. Ruprecht Polenz
(CDU/CSU), der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses,
erklärte in der Debatte, man sei Bundeskanzlerin Merkel
dankbar für ihre "eindeutige und unmissverständliche
Aussage", die sie auch gegenüber dem amerikanischen
Präsidenten George W. Bush vertreten habe. Man verteidige die
Unantastbarkeit der Menschenwürde gegen Terroristen, die in
einem rigiden Freund-Feind-Denken gefangen seien. Man verteidige
auch den Rechtsstaat gegen Terroristen, die sich keinerlei Recht
verpflichtet fühlten. Das definiere auch die Grenze der
zulässigen Mittel. Aus der Unantastbarkeit der
Menschenwürde folge zwingend ein absolutes
Folterverbot.
Der Staatsminister im Auswärtigen Amt,
Gernot Erler (SPD), war der Meinung, dass man die Einstufung der
unter anderem in Guantanamo festgehaltenen Verdächtigen als
"ungesetzliche Kämpfer" mit der Folge, dass sie keinen
Anspruch auf rechtsstaatliche Verfahren haben, für nicht mit
dem geltenden Völkerrecht vereinbar hält. Die
Festgehaltenen hätten Anspruch auf Behandlung nach den
rechtlichen Standards des humanitären Völkerrechts und
der Menschenrechte. Solange das Lager in Guantanamo bestehe, werde
der "kritische Dialog" mit den USA über die Behandlung der
Gefangenen dort fortgeführt werden müssen. Florian Toncar
(FDP) vertrat die Auffassung, wo immer der Kampf gegen den
Terrorismus mit zulässigen rechtsstaatlichen Mitteln
geführt werde, hätten die USA ein Anrecht auf deutsche
Unterstützung. Wo aber der Kampf gegen grundlegende
Wertvorstellungen verstoße, müsse dem entgegengetreten
werden.
Gregor Gysi (Linksfraktion) plädierte
für eine sofortige Auflösung des Lagers Guantanamo. Die
USA bekämpften den Terrorismus auf ihre Art mit allen Mitteln
und verletzten dabei das Recht. Das Völkerrecht habe nur
Substanz, wenn es für alle Staaten verbindlich sei. Volker
Beck (Bündnis 90/Die Grünen) meinte, bei der Sicherung
von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie dürfe
man nicht die Prinzipien teilweise außer Kraft setzen und
Grenzen überschreiten. Ansonsten sei ein Teilziel dessen, was
die Terroristen erreichen wollen, erfüllt. Das Bemühen
der drei Oppositionsfraktionen, die Anträge zur
federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss zu
überweisen und dort eine gemeinsame Vorlage zu entwickeln, war
nicht von Erfolg gekrönt. Die Koalitionsfraktionen bestanden
auf einer sofortigen Abstimmung.
Die FDP-Fraktion hatte in ihrem Antrag
erklärt, sie erwarte von der Bundesregierung, sich in den USA
dafür einzusetzen, dass die in Guantanamo festgehaltenen
Terrorverdächtigen unter Beachtung rechtsstaatlicher Verfahren
ordentlichen Gerichten - entweder in ihren Heimatländern oder
in den USA - überstellt werden. Die Linksfraktion und die
Bündnisgrünen forderten die Bundesregierung auf,
gegenüber Washington deutlich zu machen, dass die Lager in
Guantanamo geschlossen werden müssen.
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