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Kritik an Plänen zum "Product
Placement"
Revision der Fernsehrichtlinie
Kultur und Medien. Die von der EU-Kommission geplante Revision
der EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" soll auf veränderte
technische Rahmenbedingungen reagieren und mögliche
Wettbewerbsverzerrungen beseitigen. Künftig sollen etwa die
Werbevorschriften liberalisiert und das "Product Placement", also
die Einbindung eines Produkts oder einer Dienstleistung in einem
Spielfilm oder einer anderen Programmform, legalisiert werden. Das
sagte Kulturstaatsminister Bernd Neuman (CDU/CDU) am 25. Januar in
der Sitzung des Kulturausschusses.
Insbesondere die Pläne zum "Product Placement" stießen
bei den Abgeordneten aller Fraktionen auf Kritik. Es sei nicht
ausreichend, wenn künftig nur im Vor- oder Abspann von
Sendungen auf diese Form der Werbung hingewiesen werden müsse.
Die Unionsfraktion regte an, über eine Selbstverpflichtung der
privaten Fernsehsender nachzudenken, nach der sie freiwillig auf
das "Product Placement" verzichten sollten. Auch die SPD betonte,
die Transparenz der Trennung von Werbung und Programm müsse
erhalten bleiben. Die Fraktion Die Linke gab zu Bedenken, dass die
geplante Fernsehrichtlinie erst bis 2012 in nationales Recht
umgesetzt werden muss - und niemand wisse, wie das Fernsehen dann
aussehen werde. Auch die FDP vertrat diesen Standpunkt: Es
könne sein, dass "das, was jetzt mit großem Aufwand
diskutiert wird, in wenigen Jahren obsolet ist".
Diskutiert wurde auch die Frage der Kurzberichterstattung. Die
CDU/CSU kritisierte, die Ausführungen in der Richtlinie zu
diesem Thema seien zu schwammig und machten nicht deutlich, dass
zwischen einem freien Zutrittsrecht und dem Zugriffsrecht auf das
Sendesignal unterschieden werden müsse. Dies müsse im
Interesse der Rechteinhaber geklärt werden. Die SPD dagegen
bemängelte, in der Diskussion liege ein Übergewicht auf
den Rechten der Urheber - dies gehe zu Lasten der
Allgemeinheit.
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