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Mehr Transparenz gefordert
Kommunale Unternehmen
Inneres. Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, die
Transparenz von Entscheidungen kommunaler Unternehmen "deutlich" zu
erhöhen. Dazu soll die Bundesregierung prüfen, welche
Änderungen des GmbH-Gesetzes sowie des Aktiengesetzes
erforderlich sind. In dem Antrag der Fraktion (16/395) heißt
es, die Verschwiegenheitspflicht für Mitglieder der
Aufsichtsräte kommunaler Gesellschaften müsse eingegrenzt
werden. Nur die zwingend zu schützenden Interessen der
kommunalen Unternehmen wie der Kernbereich gesellschaftlicher
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dürfe weiterhin der
Verschwiegenheitspflicht der Aufsichtsräte unterliegen. Die
bisher umstrittene Frage, inwieweit die Verschwiegenheitspflicht
bei einem freiwillig eingesetzten Aufsichtsrat einer kommunalen
GmbH durch Gesellschaftsvertrag eingegrenzt werden kann, müsse
gesetzlich geregelt werden.
Zur Begründung heißt es, klare und transparente
Regelungen seien ein Gebot der Rechtssicherheit. Auch wenn kein
striktes Geheimhaltungsbedürfnis im engeren Sinne bestehe,
bewegten sich die kommunalen Aufsichtsratsmitglieder derzeit in
einer rechtlichen Grauzone, wenn sie gegenüber Dritten
über Vorgänge der Gesellschaft berichten. Die Grenze
für eine Lockerung der Verschwiegenheitspflicht von
Aufsichtsratsmitgliedern kommunaler Gesellschaften verlaufe dort,
wo berechtigte Ansprüche von Privatpersonen, das Allgemeinwohl
oder zwingende Unternehmensinte-ressen eine strikte Geheimhaltung
erfordern, also etwa bei Personalfragen oder Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnissen.
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