|
|
bob
Kulturschutz sichern
FDP will Verfassung ergänzen
Kultur und Medien. Die FDP will das Grundgesetz um eine
Bestimmung ergänzen, die den Schutz und die Förderung von
Kultur festschreibt. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (16/387)
vorgelegt. Sie schlägt vor, dass die Verfassung um einen neuen
Artikel 20b ergänzt wird, in dem stehen soll: "Der Staat
schützt und fördert die Kultur." Die Fraktion
begründet ihren Antrag damit, dass im Unterschied zum
Europäischen Verfassungsrecht und nahezu allen
Landesverfassungen im Grundgesetz eine Bestimmung zu Gunsten der
geistigen und ideellen Dimensionen menschlichen Daseins fehle.
Kultur als ideelle Lebensgrundlage
Die Liberalen sind der Meinung, ohne den Schutz und die
Förderung des Staates sei es unmöglich, das kulturelle
Angebot in Deutschland in seiner ganzen, historisch gewachsenen
Breite und Vielfalt zu erhalten. Eine verlässliche staatliche
Finanzierung der Kultur bilde zugleich die Grundlage dafür,
dass sich die Zivilgesellschaft für eine zusätzliche
Förderung von Kunst und Kultur engagieren könne. Die
Ergänzung des Grundgesetzes um das Staatsziel Kultur sei ein
wichtiges rechtliches und politisches Signal dafür, welchen
besonderen Stellenwert der Staat der Kultur einräume.
Es sei nicht ersichtlich, so die FDP in ihrem Antrag weiter,
warum mit der Umwelt die materiellen Grundlagen des menschlichen
Daseins als Staatsziel unter einem besonderen Schutz gestellt
werden sollen, die Kultur als ideelle Lebensgrundlage des Menschen
jedoch nicht.
Zurück zur
Übersicht
|