|
|
suk/vom
Auf dem Bildungssektor sehen die Fraktionen noch
Probleme
Anwendung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie
Bildung und Forschung/Wirtschaft und Technologie. Die
Bundesregierung hält Befürchtungen, dass das deutsche
Bildungssystem durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie Schaden
nehmen könnte, für unberechtigt. Das erklärte sie am
25. Januar im Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung. Die Regierung benannte drei Punkte,
die problematisch gewesen, aber inzwischen geklärt seien: Zum
Ersten fielen Niederlassungen ausländischer Bildungsanbieter
nicht unter das Herkunftslandprinzip. Zum Zweiten würden auch
Bildungs- und Forschungsanbieter nicht unter die
Dienstleistungsrichtlinie fallen, die Entgelte von ihren
Studierenden erheben. Entscheidend sei hier, dass diese Anbieter
sich mehrheitlich aus öffentlichen Mitteln finanzierten. Zum
Dritten sei es ein Anliegen der Bundesregierung, die deutschen
Qualitätsstandards zu erhalten.
Während bereits eine Ausnahmeregelung für den Bereich
des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) erreicht
worden sei, gebe es noch Detailprobleme etwa in der Frage des
Meister-Bafögs und bei Qualifizierungsmaßnahmen, die von
der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. Die SPD
begrüßte es, dass die Regierung "substanzielle Vorbehalte
gegen das Herkunftslandprinzip formuliert" habe, hielt aber noch
nicht alle Probleme für gelöst. So werde die
Qualitätssicherung nicht nur von den nationalen
Zertifizierungsagenturen vorgenommen, sondern auch von anderen
Institutionen. Zudem müsse die Unterscheidung zwischen
niedergelassenen und nicht niedergelassenen Einrichtungen
präzisiert werden.
"Chance für Deutschland"
Die FDP fragte, wie die Regierung zur Überzeugung gelangt
sei, dass die Anwendung des Herkunftslandprinzips zu Aufweichungen
der Qualitätsstandards führen werde. Es wäre eine
Chance für Deutschland, wenn auch international renommierte
ausländische Bildungsträger hier lehren dürften,
hieß es. Zudem sei es problematisch, wenn die Anwendung der
Dienst-leistungsrichtlinie bei der Finanzierung ansetze: Nur wenige
der privaten Hochschulen würden mehrheitlich aus
öffentlichen Geldern finanziert - die anderen gerieten so in
eine Problemsituation. Diese Position teilten die
Bündnisgrünen. Die bisherigen Abgrenzungskriterien
zwischen öffentlichem und kommerziellem Bereich seien noch
nicht hinreichend geklärt. Die Linke bekräftigte ihre
Forderung, der gesamte Bereich der Bildung müsse aus dem
Geltungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie ausgeklammert
werden.
Der Bundestag hat am 26. Januar zwei Anträge der
Grünen (16/373) und der Linksfraktion (16/394) zur Beratung an
den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Die Grünen treten
dafür ein, die EU-Kommission solle einen neuen Entwurf der
Dienstleistungsrichtlinie vorlegen. Die Linke geht noch weiter und
verlangt, dass Brüssel diese Richtlinie zurückzieht.
Den Grünen zufolge müssen die
Beschäftigungschancen des einheitlichen EU-Binnenmarktes
für Dienstleistungen genutzt werden, ohne damit nationale
Standards zu gefährden. Das Herkunftslandprinzip, wonach es
auf das Recht des Herkunftslandes des Diensteanbieters ankommt,
dürfe nur beim Marktzugang angewendet werden, so die Fraktion.
Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen müsse zwischen
dem Zugang zu den Märkten der EU-Staaten und einer konkreten
Dienstleistung unterschieden werden. Für den Zugang
müssten die Regeln des Herkunftslandes, für die
Ausübung die des Ziellandes gelten.
Wie es in dem Antrag weiter heißt, sei der
Anwendungsbereich der Richtlinie auf kommerzielle Dienstleistungen
zu begrenzen. Die Staaten müssten die Möglichkeit
behalten, Leistungen der Daseinsvorsorge in eigener Verantwortung
zu regeln. Darüber hinaus sind nach Ansicht der Fraktion
Bildungsdienstleistungen in öffentlich finanzierten Schulen
und Hochschulen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie
herauszunehmen. Sowohl bei der Niederlassung von Bildungsanbietern
als auch beim grenzüberschreitenden Angebot von
Bildungsdienstleistungen müssten nationale
Qualitätsstandards eingehalten werden.
Nach Ansicht der Linksfraktion kann Brüssel einen neuen
Vorschlag erst nach "fundierten Folgeabschätzungen"
unterbreiten. Sollte dies nicht möglich sein, müsse die
Richtlinie geändert werden. So dürfe ein EU-Binnenmarkt
für Dienstleistungen auf keinen Fall zu Sozialdumping
führen. Darüber hinaus müssten die
Arbeitnehmerrechte eines Landes für alle gelten, die in diesem
Land arbeiten, unabhängig vom Sitz ihres Arbeitgebers. Die in
einem EU-Staat angebotenen Dienstleistungen sollten nicht nach den
Vorschriften des Herkunftslandes, sondern nach den Vorschriften des
Ziellandes geregelt werden.
Zurück zur
Übersicht
|