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Entlassungen im Winter vorbeugen
Koalition will ein Saison-Kurzarbeitergeld
einführen
Arbeit und Soziales. CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf
zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung (16/429)
vorgelegt, mit dem ein Saison-Kurzarbeitergeld als neue Sonderform
des Kurzarbeitergeldes eingeführt werden soll. Ziel ist es,
die Winterarbeitslosigkeit zu bekämpfen und
Beschäftigungsverhältnisse in Bau- und Saisonbetrieben
das ganze Jahr über zu erhalten. Der Bundestag hat den Entwurf
am 26. Januar in erster Lesung zur weiteren Beratung an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Der Anwendungsbereich des Saison-Kurzarbeitergeldes soll sich
neben dem Baugewerbe auch auf weitere Wirtschaftszweige mit
saisonbedingten Arbeitsausfällen erstrecken. Genannt werden
die Land- und Forstwirtschaft, die Baustoffindustrie, das Maler-
und Lackiererhandwerk und das Steinmetz- und Bildhauerhandwerk. Die
Schlechtwetterzeit gilt dabei vom 1. Dezember bis zum 31.
März. Erfasst werden sollen nicht mehr nur die durch
schlechtes Wetter, sondern auch die durch eine schlechte
Auftragslage verursachten Ausfälle.
Zur Begründung heißt es, die Erfahrungen der letzten
Jahre hätten gezeigt, dass die Beschäftigten trotz der
bestehenden Winterbauförderung oft in kurzzeitige
Arbeitslosigkeit entlassen würden. Dies führe zu Ausgaben
beim Arbeitslosengeld, und auch die Arbeitslosenversicherung werde
indirekt belastet. Darüber hinaus verursachten
regelmäßige, kurze Perioden der Arbeitslosigkeit
erheblichen Verwaltungs- und Kos-tenaufwand. Wenn es gelinge, die
Beschäftigungsverhältnisse in den genannten Branchen
während des ganzen Jahres aufrecht zu erhalten, würde
dies die Arbeitsverwaltung entlasten. Die Arbeitslosenversicherung
werde die neue Leistung von der ersten Ausfallstunde an
bereitstellen, so Union und SPD.
Vorgesehen ist ferner, dass Arbeitgeber und regelmäßig
auch Arbeitnehmer über eine Umlage ergänzende Leistungen
finanzieren können. Dieses System solle zugleich Vorbild
für andere Wirtschaftszweige mit hohen Arbeitsausfallzeiten im
Winter sein. Die Fraktionen wollen die Tarifpartner einbeziehen, um
die Finanzierung des neuen Leistungssystems zu sichern.
Wie es in dem Entwurf heißt, kann in einzelnen Branchen
auch vorbehaltlich einer tarifvertraglichen Einigung eine
gesetzliche Umlage eingeführt werden, aus der zusätzliche
Leistungen zu finanzieren sind. Als solche ergänzenden
Leistungen kommen zugunsten des Arbeitgebers die Erstattung der von
ihm zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge in der Zeit in
Betracht, während der seine Arbeitnehmer
Saison-Kurzarbeitergeld erhalten. Zugunsten der Arbeitnehmer nennen
die Fraktionen das aus der Winterbauförderung bekannte
Wintergeld. Dieses wird zum einen als Ausgleich für
wetterbedingte Mehraufwendungen bei geleisteten Stunden
während der Förderzeit gezahlt (so genanntes
Mehraufwands-Wintergeld vom 15. Dezember bis Ende Februar in
Höhe von einem Euro pro Stunde). Zum anderen bietet es als
"Zuschuss-Wintergeld" in Höhe von maximal 2,50 Euro pro
ausgefallene Arbeitsstunde einen Anreiz dafür,
Arbeitszeitguthaben im Winter aufzulösen, um den Bezug von
Saison-Kurzarbeitergeld zu vermeiden.
Für vielversprechend halten die Fraktionen die
umlagefinanzierte Erstattung der vom Arbeitgeber zu zahlenden
Sozialversicherungsbeiträge. Dadurch würden die
Arbeitgeber von den Kosten einer Weiterbeschäftigung befreit.
Der Arbeitnehmeranteil an der Umlage soll steuerlich
abzugsfähig sein. Die Regierung und die Tarifparteien
rechneten damit, dass im Bauhauptgewerbe etwa jeder Vierte der
sonst arbeitslos werdenden Arbeitnehmer beschäftigt bleiben
kann.
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