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Vorverlegung zurücknehmen
Fälligkeitstermin von
Sozialabgaben
Arbeit und Soziales. Die FDP fordert die Bundesregierung auf,
die Vorverlegung des Fälligkeitstermins für Sozialabgaben
wieder rückgängig zu machen und strukturelle Reformen in
der Rentenversicherung einzuleiten. In einem Antrag (16/396)
heißt es, Union, SPD und Bündnis 90/Die Grünen
hätten im letzten Jahr beschlossen, den Fälligkeitstermin
von 2006 an um bis zu 20 Tage vom 15. des Folgemonats der
Lohnauszahlung auf den drittletzten Bankarbeitstag des Monats
vorzuverlegen, in dem die Löhne ausgezahlt werden. Dadurch
würden den sozialen Sicherungssystemen etwa 20 Milliarden Euro
zufließen. Allein die Rentenversicherung hätte
schätzungsweise 9,6 Milliarden Euro Mehreinnahmen.
Auf der anderen Seite würden den Unternehmen durch einen
13. Sozialabgabenbeitrag in diesem Jahr über 20 Milliarden
Euro an Liquidität entzogen, so die Fraktion. Ferner
würden ihnen dauerhafte Zinsbelas-tungen in Höhe von etwa
2 Milliarden Euro aufgebürdet. Viele Unternehmen könnten
den vorgezogenen Zahlungstermin nur durch zusätzliche Kredite
finanzieren, für die eine Zinsbelastung von zehn Prozent
angenommen werden müsse. Als Folge sei mit Tausenden von
Insolvenzen, einem Investitionsrückgang und einem weiteren
Abbau der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu
rechnen. Die Gesamtbelastungen der Unternehmen beziffern die
Abgeordneten auf über 22 Milliarden Euro in diesem Jahr..
Die FDP betont weiter, die Vorverlegung der Fälligkeit auf
den drittletzten Bankarbeitstag und damit vor die
Auszahlungstermine der Löhne zu legen, sei
verfassungsrechtlich bedenklich. Es handele sich hier um einen
Eingriff in das Eigentum der Unternehmer im Sinne des Artikels 14
des Grundgesetzes. Um die Exis-tenz vor allem der Rentenkasse zu
sichern, gebe es "mildere Mittel", so die FDP. Der Bundestag hat
den Antrag am 26. Januar zur Beratung an den Ausschuss für
Arbeit und Soziales überwiesen.
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