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Verbraucherschutz bei Lebensmitteln
optimieren
Anhörung zum Fleischskandal
Ernährung und Landwirtschaft. "Die in der Fleischwirtschaft
bekannt gewordenen Skandale können sich grundsätzlich in
allen Bereichen der Lebensmittelbranche wiederholen." Dies
erklärt der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure (BVLK)
in seiner schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung am 23.
Januar des Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz zum Thema "Ursachen der aufgetretenen
Missstände in der Fleischbranche, ihre Auswirkungen auf die
Verbraucher und die Landwirtschaft sowie notwendige
Konsequenzen".
Auch für den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv)
sind die Skandale vom Oktober/November vergangenen Jahres
"lediglich die Spitze des Eisbergs". Lücken und Schwachstellen
der staatlichen, aber auch privaten Lebensmittelüberwachung
würden einhergehen mit einem Trend zur "Anonymisierung" der
Produzenten-Verbraucherbeziehung, heißt es in der
Stellungnahme. Wenngleich es natürlich in keinem Lebensbereich
eine 100-prozentige Sicherheit geben könne, müsse Ziel
eines koordinierten Handelns aller staatlichen Ebenen sein, gerade
bei Lebensmitteln den Verbraucherschutz gemeinsam mit den
Wirtschaftsbeteiligten zu sichern.
Dazu hat Bundesernährungsminister Horst Seehofer (CSU)
einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, der vor allem eine
Verbesserung der amtlichen Kontrollen vorsieht. Dieses so genannte
Zehn-Punkte-Programm wird von den meisten Sachverständigen
zwar begrüßt, trotzdem geht er zum Beispiel dem vzbv und
Greenpeace nicht weit genug. "Es ist nicht anzunehmen, dass mit
diesem Plan wesentliche Verbesserungen erreicht werden
könnten", schreibt Greenpeace. So treffe der Appell an die
Eigenkontrolle der Fleischwirtschaft nicht den Kern des Problems.
Der Skandal sei ein Symptom für falsche Landwirtschaft und
fehlende Kontrollen.
Für den Verband der Fleischwirtschaft (VDF) handelt es sich
um kriminelle Aktivitäten einzelner Unternehmen. Gegen solche
Firmen müsse hart durchgegriffen werden, bis hin zum Verbot,
mit Fleisch zu handeln. Diese Meinung wird unterstützt vom
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE), der erwartet, dass
"derartige Machenschaften zukünftig nicht mehr in einem quasi
kontrollfreien Raum stattfinden können".
Die meisten Sachverständigen sprachen sich für ein
neues Verbraucherinformationsgesetz aus. Für den HDE
müsse darin allerdings gewährleistet sein, dass die
"durch die Wirtschaft vorgebrachten Kriterien für eine
sachgerechte Umsetzung der Verbraucherinformationen
berücksichtigt werden" .
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Umwelt- und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist in seiner
schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass das
Zehn-Punkte-Sofortprogramm in Nordrhein-Westfalen bereits
vollständig umgesetzt sei. Auch für den Experten der
Landesregierung waren bei dem Skandal nur "wenige Kriminelle"
aktiv.
Der Einzelsachverständige Professor Eberhard Karge
kritisiert, dass im Zehn-Punkte-Programm der Bundesregierung eine
komplexe Ursachenanalyse zur Klärung der Tatbestände
fehle. Zudem sei das Sofortprogramm ausschließlich auf die
Fleischbranche ausgerichtet. Doch würden Risiken auch in
anderen Lebensmittelbereichen bestehen. Deshalb ist nach seiner
Meinung der Zehn-Punkte-Plan nur als Beginn einer
Maßnahmenfolge zu verstehen. Ein generelles und
tiefenwirksames Konzept zur Verhütung beziehungsweise zur
nachweisbaren Reduzierung entsprechender Vorkommnisse müsse
daran angeschlossen werden. Schließlich weist er darauf hin,
dass viele Vorhaben des Zehn-Punkte-Plans schon durch
EU-Verordnungen abgedeckt seien.
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