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sas
Erhebung von Daten neu geregelt
Dienstleistungsunternehmen
Wirtschaft und Technologie. Gegen das Votum der FDP und mit den
Stimmen der übrigen Fraktionen hat der Bundestag am 26. Januar
einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über
konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten
Dienstleistungsbereichen (16/36) in geänderter Fassung
angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses
für Wirtschaft und Technologie (16/465) vom Vortag. Mit dem
Gesetz wird für Datenerhebungen bei bestimmten
Dienstleistungsunternehmen eine Rechtsgrundlage geschaffen werden,
da die bislang maßgebliche Verordnung im Februar außer
Kraft tritt.
Das Gesetz bleibt nicht wie zunächst geplant bis zum 14.
Februar 2009 in Kraft, sondern nur bis zum 30. Juni 2007. Diese
Änderung hatten CDU/CSU und SPD mit Zustimmung der
übrigen Fraktionen mit Ausnahme der FDP im Ausschuss
durchgesetzt. Das Gesetz bezieht sich auf die
Dienstleistungsbereiche "Verkehr und Nachrichtenübermittlung",
"Datenverarbeitung und Datenbanken" sowie die "Erbringung von
unternehmensbezogenen Dienstleistungen". Die Regierung
argumentierte, Deutschland würde sich der Gefahr von
Schadensersatzforderungen durch die EU aussetzen, wenn die von
Brüssel geforderten Daten nicht rechtzeitig geliefert
würden.
Einige Fraktionen haben beanstandet, dass mit der Datenerhebung
auf davon betroffene Unternehmen hohe Kosten zukämen. Die
Linke sprach sich dafür aus, diejenigen Unternehmen und
Branchen an den Erhebungskosten zu beteiligen, die von diesen
Statistiken maßgeblich profitieren. Die laufenden
jährlichen Kosten beim Statistischen Bundesamt werden mit rund
260.000 Euro und bei den Statistischen Landesämtern mit rund
683.000 Euro angegeben.
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