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16. Wahlperiode
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Petitionsausschuss
Einreichen, mitzeichnen und diskutieren einer Petition


Der Petitionsausschuss tagt im
Paul-Löbe-Haus

© Deutscher Bundestag

Haben Sie Probleme mit Bundesbehörden?

Möchten Sie, dass ein Bundesgesetz geändert wird?     

Wollen Sie, dass die Abgeordneten wissen, wo Sie der Schuh drückt?       

Dann sind Sie hier auf dem richtigen Weg!   

Mit dem Petitionsrecht steht für alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland ein direkter Weg zum Parlament offen.

Das Petitionsrecht gilt für jedermann, für Erwachsene wie Minderjährige, für Deutsche, Menschen anderer Herkunft aber auch z.B. für Inhaftierte und Geschäftsunfähige.


Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/
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