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16. Wahlperiode
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Auswärtiger Ausschuss
Grußwort des Vorsitzenden


Vorsitzender Ruprecht Polenz
© DBT

Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestages ist einer der größten und angesehensten Ausschüsse im Deut­schen Bundestag. Eine be­sondere verfassungsrechtliche Stellung erhält er dadurch, dass er wie nur wenige andere Ausschüsse im Grundgesetz ausdrücklich erwähnt ist. Nach Art. 45a Abs. 1 GG hat der Deutsche Bundestag einen Aus­schuss für Auswärtige Angelegenheiten zu bestellen. Eine ähnliche Vorschrift enthielt auch schon die Weimarer Reichs­verfassung. Dies ist vor allem deswegen bemerkens­wert, weil beide Verfassungen gleichzeitig festleg­ten, dass die Gestaltung der Auswärtigen Politik primär Sache der Exeku­tive ist. Sowohl für die Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen, aber auch für Ver­träge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegen­stände der Bundesgesetzgebung beziehen, schreibt das Grundgesetz aber die Mitwirkung des Parla­ments vor.

Der Auswärtige Ausschuss ist der außenpolitische Kontrolleur der Bundesregierung. Diese Aufgabe kann außer ihm kein anderer Ausschuss wahrnehmen. Er ist aber mehr als das. Er ist Initiator neuer Ideen, Impulsgeber für die Bundesregierung und dasjenige Organ im Deutschen Bundestag, das die Bundesregierung zur Reflektion über ihre außenpolitischen Vorstellungen veranlasst. Dies alles ist deswegen von besonderer Bedeutung, weil Außenpolitik in hohem Maße Krisenpräventionspolitik ist und das Parlament durch seine Beteiligung Mitverantwortung übernimmt.

Es ist vor allem das Bundesverfassungsgericht gewesen, das durch mehrere grundle­gende Entscheidun­gen die Bedeutung und den Handlungsspielraum des Deutschen Bundestages und des Auswärtigen Ausschusses in der Außenpolitik deut­lich vergrößert hat. Das höchste deutsche Gericht hat im Januar 1994 von einer „Parla­mentarisierung der Außenpolitik“ und im Jahre 2001 von einem Recht des Bundestages auf „Teilhabe an der auswärtigen Gewalt“ gesprochen. Die wichtigste außenpoliti­sche Entscheidung überhaupt, nämlich die zum Einsatz bewaffneter Streit­kräfte, hat es an die „ – grundsätzlich vorherige – konstitutive Zustimmung des Deut­schen Bundestages“ gebunden. Es ist der Auswärtige Ausschuss, der dem Plenum des Deutschen Bundestages Empfehlungen in diesen schwierigen Fragen unterbreitet, von denen das Plenum bisher noch in keinem einzigen Falle abgewi­chen ist. Dies dokumentiert die hohe Verantwortung, die bei diesen, aber auch bei allen ande­ren Fragen auf den Mitgliedern des Auswärtigen Ausschusses, darunter vielen ehemali­gen Bundesminis­tern, Staatsministern und Parlamentarischen Staatssekretä­ren, ruht.

Berlin, Februar 2006

 

Ruprecht Polenz, MdB

Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a03/grusswort
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