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1. Untersuchungsausschuss

Die Bundesregierung hat am 20. Februar 2006 dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages den abschließenden Bericht zu Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus vorgelegt.

 

Zur weiteren Klärung der danach noch offenen Fragen, Bewertungen und gebotenen Konsequenzen wurde am 31. März 2006 ein Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes (GG) beschlossen.


Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/ua/1_ua/
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