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103/2006
Datum: 31.03.2006
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heute im Bundestag - 31.03.2006

Spitzengehälter von der Besoldungserhöhung für Beamte nicht betroffen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Von den tariflich vereinbarten linearen Erhöhungen für den öffentlichen Dienst und deren Übertragung auf Beamte sind die Gehälter der obersten staatlichen Leitungsebene im Bund dauerhaft ausgenommen. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 16/1054) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 16/882). Mit diesen und anderen Maßnahmen sei die vertikale Spreizung zwischen Spitzengehältern und durchschnittlichen Beamteneinkommen weiter verringert worden. Zum Beispiel habe sich der Abstand zwischen der Besoldungsgruppe B 11 zur nächstniedrigeren Besoldungsgruppe B 10 annähernd halbiert. Die Regierung verweist in diesem Zusammenhang auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Schaffung eines eigenständigen "modernen Bezahlrechts". Kernstück dieser Reform werde die Einführung eines leistungsbezogenen Bezahlsystems im Bund sein. Dieses habe das Ziel, die Bezahlung künftig stärker an der wahrgenommenen Funktion, der individuellen Leistung und der Berufserfahrung und weniger am Alter und am Familienstand auszurichten. Gleichzeitig erinnert die Regierung daran, dass schon jetzt die vertikale Spreizung der Bezahlung im öffentlichen Dienst im Vergleich zur Wirtschaft "sehr gering" sei. Zur Befürchtung, der Anstieg der Arbeitskosten könne vor allem im einfachen Dienst zu einem erhöhten Privatisierungsdruck führen, heißt es, im neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) sei eine neue Niedrigentgeltgruppe 1 für einfache, an- und ungelernte Tätigkeiten geschaffen worden. Laut Antwort liegen der Regierung auch keine Anhaltspunkte vor, dass es durch besoldungsrechtliche Maßnahmen der letzten Jahre und durch die gegenwärtigen Bezahlungsstrukturen zu einem erhöhter Privatisierungsdruck gekommen sei. Keine Kenntnis gebe es auch über Behauptungen von Mitarbeitern, wonach der Wert von Dienstleistungen des gehobenen oder höheren Dienstes für Bürger, Staat und Gesellschaft durch Nivellierungstendenzen in der Bezahlung "fortschreitend ausgehöhlt" werde. Eine ganz überwiegende Mehrheit der Beschäftigten überzeuge vielmehr durch ihr Engagement und eine hohe Motivation zur Aufgabenerfüllung. Mit der angestrebten Bezahlungsreform solle gleichwohl die individuelle Leistung stärker als bisher gewürdigt werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_103/06
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