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103/2006
Datum: 31.03.2006
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heute im Bundestag - 31.03.2006

Gemeinsame Behandlung von Asylanträgen außerhalb der EU wird noch geprüft

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Eine von der EU-Kommission vorgesehene Studie über Vorteile und Zweckmäßigkeit einer gemeinsamen Behandlung von Asylanträgen in "Auffanglagern" außerhalb der EU-Grenzen liegt noch nicht vor. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/996) auf eine Kleine Anfrage (Nachfrage) der Linksfraktion ( 16/791). Damit, so die Regierung, erübrige sich zunächst auch die Diskussion über ihre Position in dieser Frage. Bei der von der Linksfraktion verwendeten Bezeichnung "Auffanglager für Flüchtlinge in Afrika und Osteuropa" handele es sich im Übrigen um so genannte "regionale Schutzprogramme". Klarzustellen sei, dass die Europäische Union dabei lediglich die Herkunftsländer und Transitregionen beim Auf- und Ausbau ihrer Asylsysteme unterstütze. Die Bundesregierung befürworte diese regionalen EU-Schutzprogramme zur Aufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Die EU-Mitgliedstaaten könnten sich mit Projekten am Ausbau der Asylsysteme beteiligen, die dann von den Herkunfts- und Transitstaaten in eigener Verantwortung oder in Zusammenarbeit mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) ausgeführt werden, heißt es. Dabei soll in enger Absprache mit dem UNHCR geklärt werden, ob es möglich ist, die europäische Asylregelung bei einer gemeinsamen Behandlung von Asylanträgen zu ergänzen und den internationalen Normen anzupassen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_103/07
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