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103/2006
Datum: 31.03.2006
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heute im Bundestag - 31.03.2006

Regierung: Europäische Menschenrechtskonvention wird eingehalten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Behörden und Gerichte in Deutschland halten sich nach Einschätzung der Bundesregierung an die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dies geht aus ihrer Antwort ( 16/1045) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/870) hervor. Die Fragesteller hatten ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Juni 2005 angeführt, wonach eine Aufenthaltsbeendigung "einen unerlaubten Eingriff" in das Privatleben nach Artikel 8 der Menschenrechtskonvention darstellt. Dies sei der Fall, wenn Migranten über starke persönliche, soziale und wirtschaftliche Kontakte zum Aufnahmestaat verfügen, einen Großteil ihres Lebens dort verbrachten haben, gesellschaftlich integriert sind und nicht wegen schwerer Straftaten ausgewiesen wurden. Entsprechend hätten die Verwaltungsgerichte Stuttgart und Darmstadt die jeweiligen Ausländerbehörden verpflichtet, eine Aufenthaltserlaubnis auszusprechen oder einen Aufschub bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu genehmigen. Die Linksfraktion hatte angeführt, vielen Verwaltungsgerichten und vor allem Ausländerbehörden in Deutschland sei die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht bekannt. Deshalb komme es in der Praxis häufig zu Verstößen. Die Bundesregierung stellt klar, dass Artikel 8 der Konvention geltendes Recht in Deutschland "im Rang eines förmlichen Bundesgesetzes" sei. Der Artikel richte sich auch an Behörden und Gerichte, die so zu entscheiden hätten, dass im konkreten Einzelfall kein Widerspruch zu dieser Norm besteht. Das Bundesverfassungsgericht habe in einer Entscheidung festgestellt, völkerrechtlich binde ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nur die EU-Vertragsstaaten. Innerstaatlich seien jedoch alle staatlichen Organe verpflichtet, einen konventionsgemäßen Zustand herzustellen. Die Regierung sieht keinen gesetzesgeberischen Handlungsbedarf. So habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zunächst seine Entscheidung bekräftigt, wonach die Konvention Ausländern kein Recht auf Einreise und Aufenthalt in einem Staat garantiert. Unbeschadet dessen könne es aber sein, dass von den Staaten getroffene Einzelentscheidungen unter gewissen Umständen einen Eingriff in das von der EU-Menschenrechtskonvention geschützte Recht auf Achtung des privaten Familienlebens darstellen. In zwei Einzelfällen war der Gerichtshof zur Auffassung gelangt, dass die zuständige Behörde ein Aufenthaltsrecht hätte gewähren müssen, heißt es in der Antwort. Laut Regierung ist der Entscheidung jedoch nicht zu entnehmen, dass nationale Gesetzgeber verpflichtet sind, eine Bleiberechtregelung für ganze Personengruppen zu schaffen. Aus diesen Gründen sieht die Regierung nach eigenen Angaben keinen Anlass, eine Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen, um die EU-Konvention und die Rechtsprechung des Gerichtshofs zu sichern. Gleichwohl sei im Koalitionsvertrag ausdrücklich die Absicht aufgenommen, im Zuge der Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes zu prüfen, ob eine befriedigende Lösung des Problems so genannter Kettenduldungen erreicht worden ist und ob alle humanitären Probleme etwa mit Blick auf die Deutschland aufgewachsenen Kinder befriedigend gelöst sind.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_103/08
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