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105/2006
Datum: 03.04.2006
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heute im Bundestag - 03.04.2006

Nachwahlen aufgrund von Todesfällen künftig vermeiden

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vorgelegt ( 16/1036). Damit soll die Notwendigkeit von Nachwahlen aufgrund des Todes eines Wahlkreisbewerbers "möglichst weitgehend ausgeschlossen werden". Die Länderkammer begründet ihre Initiative mit der bisher unbefriedigenden Regelung. Die bei einem Todesfall nach derzeit geltendem Recht im Wahlkreis vorgeschriebene Nachwahl verzögere die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse. Zudem hätten Wählerinnen und Wähler eines solchen Wahlkreises einen Informationsvorsprung und könnten durch taktisches Stimmverhalten das Gesamtergebnis der Wahl stärker beeinflussen, als die übrige Wählerschaft. Die Bundesregierung lehnt in ihrer Stellungnahme die vorgesehene Gesetzesänderung ab. Der Ländervorschlag zur Vermeidung von Nachwahlen "überzeugt nicht", weil die Gültigkeit eines Teils der Wählerstimmen davon abhängig gemacht werde, ob die betroffene Partei für einen verstorbenen Wahlkreisbewerber einen Ersatzbewerber aufgestellt habe oder nicht. Für überzeugender hält die Regierung die im hessischen Landeswahlgesetz getroffene obligatorische Verpflichtung zur Aufstellung von Ersatzbewerbern. Damit werde die Wahlorganisation entlastet, weil sie Wähler nicht auf verstorbene Wahlbewerber hinweisen müsse. Eine Nachwahl sei dann nur noch in dem ganz seltenen Ausnahmefall notwendig, wenn außer dem Wahlkreisbewerber auch der Ersatzbewerber im maßgeblichen Zeitraum sterbe. Sie verweist aber darauf, Änderungsinitiativen zum Bundeswahlgesetz seien bisher meist nicht von der Regierung, sondern vom Bundestag eingebracht worden. Man gehe davon aus, dass auch in der 16. Wahlperiode so verfahren werde. Gleichwohl wolle man das Mögliche tun, um zur Lösung der angesprochenen Fragen beizutragen und dabei auch Fragen berücksichtigen, die durch die vorgezogene Neuwahl des Bundestages hinzugekommen seien.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_105/08
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