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105/2006
Datum: 03.04.2006
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heute im Bundestag - 03.04.2006

Bundesrat will Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes erreichen

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Für die Leitungsebenen bei Regierungspräsidien und anderen allgemeinen Verwaltungsbehörden der Mittelinstanz sollen im neue bundesrechtliche Höchststufen festgelegt werden. Der Bundesrat hat dazu eine Gesetzentwurf ( 16/1033) vorgelegt. Danach soll der Leiter der Behörde künftig eine Höchstbesoldung nach B8 erhalten können, sein Stellvertreter nach B5. Für Abteilungsleiter oder ihre Stellvertreter soll die Höchstbemessung bei B3 beziehungsweise nach B2 des Bundesbesoldungsgesetzes erreicht sein. Die Länder führen an, die Aufgabenstellung und Größe von Regierungspräsidien oder anderer Verwaltungsbehörden habe sich in den Ländern "weit auseinander entwickelt". Die derzeitige bundesrechtliche Einstufung für die Leitungsfunktionen bei diesen Behörden werde deshalb einer funktionsgerechten Besoldung bei den jeweiligen Verhältnissen in den einzelnen Ländern nicht mehr gerecht. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf, sie verschließe sich grundsätzlich nicht dem Ziel der Länder nach mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung im Bezahlungsgefüge. Dazu notwendige rechtliche Regelungs- und Einstufungskompetenzen sollten dabei aber der gemeinsamen Initiative von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung vollständig auf die Länder übertragen werden. Dem gemeinsamen Leitziel von Bundestag und Bundesrat stehe der vorliegende Gesetzentwurf jedoch entgegen. Da er lediglich eine begrenzte Teilöffnung im Bundesrecht durch die Bestimmung von Höchstgrenzen vorsehe. Insofern werde die Gesetzesinitiative durch die angestrebte föderale Neuordnung der dienstrechtlichen Regelungskompetenzen "entbehrlich".
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_105/09
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