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106/2006
Datum: 04.04.2006
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heute im Bundestag - 04.04.2006

Regierung soll Vorbehalt zur UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen

Familie/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll schnellstmöglich eine Vorbehaltserklärung vom März 1992 zum UN-Übereinkommen für die Rechte von Kindern zurücknehmen. Dies fordert die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/1064). Die Fraktion betont, die UN-Kinderrechtskonventionen sei "ein Meilenstein in der Geschichte der Kinderrechte, sie hat quasi den Rang einer Menschenrechtserklärung für Kinder". Die im November 1989 durch die UN-Vollversammlung beschlossene Kinderrechtskonvention sei nach der Ratifizierung im Deutschen Bundestag im April 1992 in Kraft getreten. Die damals von CDU/CSU und FDP getragene Bundesregierung habe bei der Ratifikation jedoch eine 5-Punkte-Vorbehaltserklärung hinterlegt. Vier Punkte seien inzwischen durch Änderungen im Kindschaftsrecht, bei der kind- und jugendgerechten Auslegung des Jugendstrafrechts sowie durch Ratifizierung des Fakultativprotokolls über eine Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten geregelt. Von besonderer Relevanz sei damit der übrig gebliebene vierte - ausländerrechtliche - Vorbehalt. Aufgrund dessen werde der besonderen Schutzbedürftigkeit unbegleiteter minderjähriger und ausländischer Flüchtlinge in Deutschland nicht ausreichend Rechnung getragen. Das sei mit dem Ziel und Zweck der UN-Konvention aber nicht vereinbar. Laut UN-Konvention garantieren die Vertragsstaaten "allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kindern die Einhaltung ihrer Rechte ohne jede Diskriminierung". Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes habe daher 2004 in den "Abschließenden Beobachtungen" der Anhörung der Bundesregierung zum Zweiten Staatenbericht empfohlen, "die Vorbehaltserklärung so schnell wie möglich zurückzunehmen". Bereits nach Abgabe des Ersten Staatenberichts der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1995 habe der Ausschuss Kritik an der deutschen Erklärung geübt und eine Rücknahme nahe gelegt. Die von SPD und Bündnisgrünen gebildete Bundesregierung habe den Vorbehalt der Vorgängerregierung ohnehin als "Interpretationserklärung ohne Rechtsfolgen erachtet". Da sich allerdings die Bundesländer mehrheitlich gegen die Rücknahme ausgesprochen hatten, sei von der Regierung seinerzeit "aus politischer Rücksichtnahme" auf diesen Schritt verzichtet worden. Formalrechtlich sei die Befürwortung der Länder zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung bei den UN jedoch nicht erforderlich, heißt es in der Begründung.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_106/02
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