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106/2006
Datum: 04.04.2006
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heute im Bundestag - 04.04.2006

Sechs-Prozent-Zinssatz bei Pensionsrückstellungen im zulässigen Rahmen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Der Rechnungszinssatz von sechs Prozent bei Pensionsrückstellungen liegt noch innerhalb des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/1091) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/872). Die Abgeordneten hatten darauf verwiesen, dass das Einkommensteuergesetz für Pensionsrückstellungen in der betrieblichen Altersversorgung einen Rechnungszinssatz von sechs Prozent vorsieht. Je höher der Zinssatz, desto niedriger seien die in der Bilanz ausgewiesenen Pensionsrückstellungen, so die Fraktion. Die Abgeordneten hatten das Institut der Wirtschaftsprüfer zitiert, das diesen Zinssatz für "unrealistisch hoch" gehalten habe, weil sich ein halber Prozentpunkt Zinsdifferenz mit zehn Prozent auf die Höhe der Rückstellungen auswirke. Da sich das Gesamtvolumen der in den Bilanzen der deutschen Unternehmen ausgewiesenen Pensionsrückstellungen auf 215 Milliarden Euro belaufe, würde sich so ein zusätzlicher Rückstellungsbedarf von 86 Milliarden Euro ergeben, hatte die Fraktion argumentiert. Die Bundesregierung räumt in ihrer Antwort ein, dass die durchschnittliche Kapitalmarktrendite der letzten Jahre geringer gewesen sei als der für die bilanzsteuerrechtliche Bewertung von Pensionsrückstellungen maßgebende Rechnungszinssatz. Allerdings handele es sich bei Pensionsrückstellungen um sehr langfristige Verpflichtungen, für die ein höherer Zinssatz grundsätzlich gerechtfertigt sei, weil der langfristige Kapitalmarktzins in der Regel über dem kurzfristigen liege. Der Gesetzgeber orientiere sich bei der Festlegung des Rechnungszinssatzes auch an der Prognose über die Kapitalrendite von Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen, heißt es in der Antwort.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_106/03
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