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106/2006
Datum: 04.04.2006
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heute im Bundestag - 04.04.2006

Rüstungsexportgenehmigungen "Kern der Regierungstätigkeit"

Wirtschaft und Technologie/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Entscheidung über die Genehmigung von Rüstungsexporten zum Kernbereich der exekutiven Regierungstätigkeit gehört. Dies betont sie in ihrer Antwort ( 16/1075) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/923). Die Teilhabe anderer daran sei daher nur begrenzt möglich, heißt es weiter. Um die Entscheidungen dennoch so weit wie möglich nachvollziehbar zu machen, leite die Bundesregierung jährlich ihren Rüstungsexportsbericht dem Deutschen Bundestag zu. Darin würden detailliert die Ausfuhren in Länder außerhalb des NATO- und EU-Raumes dargestellt, da diese als "politisch sensitiver" anzusehen seien. Exporte aufgrund von Sammelausfuhrgenehmigungen würden sich jedoch weitestgehend auf den NATO- und EU-Raum beschränken. Jeder Nutzer einer Sammelausfuhrgenehmigung ist den Angaben zufolge verpflichtet, halbjährlich seine getätigten Exporte mitzuteilen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle könne anhand dieser Informationen alle tatsächlichen Ausfuhrvorgänge im Hinblick auf genehmigungspflichtige Waren nachvollziehen, heißt es weiter. Die Gültigkeitsdauer einer Sammelausfuhrgenehmigung betrage in der Regel zwei Jahre und könne einmal um weitere zwei Jahre verlängert werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_106/04
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