Glossar
Wahlen
Allgemeine Wahlstatistik
"Das Ergebnis der Wahlen zum Deutschen Bundestag ist
statistisch zu bearbeiten." Das schreibt § 51 Abs. 1 des
Bundeswahlgesetzes vor.
Diese sogenannte allgemeine Wahlstatistik umfasst die Zahl der Wahlberechtigten, der Wähler, der Nichtwähler, der gültigen und ungültigen Stimmen sowie der Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge, gegliedert nach Ländern, Bundestagswahlkreisen, kreisfreien Städten bzw. Landkreisen, Gemeinden und Wahlbezirken.
Diese sogenannte allgemeine Wahlstatistik umfasst die Zahl der Wahlberechtigten, der Wähler, der Nichtwähler, der gültigen und ungültigen Stimmen sowie der Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge, gegliedert nach Ländern, Bundestagswahlkreisen, kreisfreien Städten bzw. Landkreisen, Gemeinden und Wahlbezirken.
Vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern werden diese Zahlen sorgfältig analysiert.
Neben der reinen Information über die regionale Verteilung
der verschiedenen Variablen, werden diese Werte auch den
Ergebnissen früherer Jahre gegenübergestellt. Daraus
erechnen sich Durchschnittswerte und Trends.
Alle Auswertungen sind anonym.
Die repräsentative
Wahlstatistik geht einen Schritt weiter und bezieht
Geschlechts- und Altersangaben mit ein.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/a/a05