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133/2006
Datum: 04.05.2006
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heute im Bundestag - 04.05.2006

Rund 1,5 Milliarden Euro für arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrenten

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/MPI) Ohne die arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten fielen die jährlichen Ausgaben der Rentenversicherung für Erwerbsminderungsrenten möglicherweise um mehrere Milliarden Euro geringer aus. Wie aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/1273) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/1273) hervorgeht, betrugen Schätzungen zufolge der Ausgaben für arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrenten im Jahr 1995 rund 2,7 Milliarden Euro und im Jahr 2003 rund 1,5 Milliarden Euro. Unter arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten ist danach zu verstehen, dass auch solche Versicherten volle Erwerbsminderungsrenten bekommen, die zwar noch bis zu sechs Stunden täglich arbeiten könnten, aber keinen entsprechenden Teilzeitjob finden. Die Regierung weist darauf hin, dass mit dieser Regelung die ansonsten erforderliche Inanspruchnahme des vom Bund finanzierten Arbeitslosengeldes II vermieden werde. Wären statt der Vollerwerbsminderungs- nur Teilerwerbsminderungsrenten gezahlt worden, hätten sich laut Regierung die Aufwendungen der Rentenversicherung für die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner im Jahr 1995 (insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro) um rund 200 Millionen Euro verringert. Im Jahr 2003 (insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro) wären entsprechend rund 100 Millionen Euro weniger fällig gewesen. Insgesamt seien im Jahr 2004 30.031 neue Rentner mit Anspruch auf arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrenten hinzugekommen, ein Jahr zuvor seien es 30.123 gewesen. Weiter heißt es, der durchschnittliche Rentenbetrag habe im Jahr 2004 bei 767,42 Euro und im Jahr 2003 bei 777,54 Euro gelegen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_133/03
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