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133/2006
Datum: 04.05.2006
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heute im Bundestag - 04.05.2006

Länder sollen Strafverfolgung geringfügiger Drogendelikte angleichen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/SUK) Nach Ansicht der Bundesregierung sollen die Strafverfolgungsbehörden der Länder künftig ihr Vorgehen bei der Strafverfolgung geringfügiger Drogendelikte stärker angleichen. Das geht aus einer Antwort der Regierung ( 16/1280) auf eine Kleine Anfrage der Bündnisgrünen ( 16/1215) hervor. Eine Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht habe bestätigt, dass die Bundesländer unterschiedlich von der Möglichkeit Gebrauch machten, gemäß einer Bestimmung des Betäubungsmittelgesetzes von der Strafverfolgung abzusehen. Insbesondere die dabei vorausgesetzte "geringe Menge" der Drogen werde dabei sehr verschieden interpretiert: Von einer "gleichmäßigen Rechtsanwendung" könne lediglich bei Fällen mit einer Höchstmenge von bis zu sechs Gramm Cannabis ausgegangen werden, in denen der Betreffende noch nicht straffällig geworden sei, das 20. Lebensjahr vollendet habe und keine Fremdgefährdung festgestellt werden konnte. Dies erscheine mit Blick auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 "problematisch". Das Gericht habe damals die Länder aufgefordert, für eine "im Wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften" zu sorgen. Aus Sicht der Regierung stehen nun "primär die Länder in der Verantwortung", sich auf eine stärke Annäherung zu verständigen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_133/04
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