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133/2006
Datum: 04.05.2006
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heute im Bundestag - 04.05.2006

Regierung: Nationale Regelungen für private Militärunternehmen nicht nötig

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung sieht derzeit über den gegenwärtigen Rechtszustand hinaus keinen Bedarf an nationalen Regelungen für private Sicherheits- oder Militärunternehmen. Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 16/1296) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/1196). Sie stehe aber Initiativen, die eine effektive Erfassung und Kontrolle von Tätigkeiten privater Sicherheitsfirmen zum Ziel haben, grundsätzlich "aufgeschlossen" gegenüber. Zu derartigen Initiativen zählten insbesondere Maßnahmen der freiwilligen Selbstkontrolle und -regulierung durch private Sicherheitsunternehmen. Die Regierung begrüße auch völkerrechtliche Initiativen zur Bekämpfung des Söldnerunwesens und verfolge auch die Diskussionen in der Menschenrechtskommission (zukünftig: Menschenrechtsrat) der Vereinten Nationen über die Anbindung einer internationalen Einrichtung zur Kontrolle von privaten Sicherheitsunternehmen beim "UN-Sonderberichterstatter über das Söldnertum". Deutsche Firmen seien im Übrigen im Ausland bislang ausschließlich im logistischen Bereich einschließlich der Übernahme nichtmilitärischer Wachfunktionen sowie im technischen Bereich tätig geworden. Angesichts international begrenzter Ressourcen und der fortschreitenden Technologisierung und Spezialisierung militärischer Aufgaben sei künftig mit einem weiteren Anstieg der Nachfrage nach Leistungen privater Sicherheitsdienste zu rechnen. Einer sorgfältigen Auswahl von solchen Unternehmen werde dabei eine "erhebliche Bedeutung" zukommen, so die Bundesregierung.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_133/06
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