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133/2006
Datum: 04.05.2006
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heute im Bundestag - 04.05.2006

Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte anheben

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung erklärt sich bereit, die Vorsteuerpauschale für Landwirte von neun auf 10,7 Prozent und für Forstwirte von fünf auf 5,5 Prozent anzuheben. Dies geht aus ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf eines Haushaltbegleitgesetzes 2006 ( 16/1369) hervor. Die Anhebung steht im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 16 auf 19 Prozent zum 1. Januar 2007. Der Bundesrat hatte dafür plädiert, dass die Land- und Forstwirte durch die für sie geltende Durchschnittssatzbesteuerung weder besser noch schlechter gestellt werden sollten als bei einer Anwendung der Regelbesteuerung. Die Vorsteuerpauschale sei seit 1999 nicht mehr geändert worden. Der Deutsche Bauernverband hatte für eine Anhebung auf zwölf Prozent für Landwirte und sechs Prozent für Forstwirte plädiert. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Anhebung des Feuerschutzsteuersatzes von acht auf zehn Prozent hat die Regierung dagegen als "nicht angemessen" abgelehnt. Der Bundesrat hatte einen erhöhten Finanzbedarf für den Brand- und Katastrophenschutz, dem die Einkünfte aus der Steuer zufließen, geltend gemacht. Klargestellt wird auf Wunsch des Bundesrates, dass GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Die Länderkammer hatte sich auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom vergangenen November bezogen, wonach diese Geschäftsführer grundsätzlich als arbeitnehmerähnliche Selbstständige rentenversicherungspflichtig seien. Dies könnte dazu führen, so der Bundesrat, dass bis zu eine Million betroffene GmbH-Geschäftsführer auch rückwirkend beträchtliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssen. Dadurch könnte die Existenz vieler mittelständischer Unternehmen und Arbeitsplätze gefährdet werden. Laut Regierung kommt es für die Feststellung der Rentenversicherungspflicht selbständiger Gesellschafter, die maßgeblichen Einfluss auf Personen- oder Kapitalgesellschaften haben, darauf an, ob die Gesellschaft selbst Arbeitnehmer beschäftigt oder auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist. Dies entspreche auch der bisherigen Auslegungspraxis der Rentenversicherungsträger. Keine Zustimmung fand jedoch die Bitte des Bundesrates, die im Haushaltbegleitgesetz geplante Kürzung der Regionalisierungsmittel für den regionalen Schienenverkehr um 2,3 Milliarden Euro von 2006 bis 2009 abzuändern. Nach Meinung der Länder sollte die Dynamisierung der Bundesmittel im Jahr 2007 einmalig ausgesetzt werden, was aus Sicht der Bundesregierung zu einem einmaligen Konsolidierungsvolumen von rund 107 Millionen Euro führt und nicht akzeptabel ist. Vor dem Hintergrund der "sehr komfortablen Mittelausstellung" von über 7 Milliarden Euro in diesem Jahr gebe es Spielräume für weitere Konsolidierungen. Die von der Regierung geplante Kürzung sei Teil ihrer Sanierungskonzeption und auch der Haushalts- und Finanzplanung des Bundes. Mit über 6,5 Milliarden Euro jährlich stünden den Ländern immer noch ausreichend Mittel für ein Regionalverkehrsangebot auf bisherigem Niveau sowie für Investitionen und Modernisierungen zur Verfügung, heißt es in der Gegenäußerung der Regierung.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_133/07
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