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135/2006
Datum: 05.05.2006
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heute im Bundestag - 05.05.2006

Schärfer gegen die sexuelle Ausbeutung von Menschenhandelsopfern vorgehen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Gegen Menschenhandel, eine "besonders widerwärtige Kriminalitätsform", will der Bundesrat "effektiv" vorgehen. Er hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/1343) vorgelegt, der inhaltlich weitgehend identisch ist mit einem bereits im Juni vorigen Jahres vorgelegten Entwurf ( 15/5657). Die Länderkammer will unter anderem die Strafvorschrift gegen die Förderung der Prostitution und eine Kronzeugenregelung für Menschenhandelsdelikte einführen und die Überwachung der Telekommunikation bei allen Straftaten des Menschenhandels ermöglichen. Verbrechern, die Kinder in die Prostitution bringen, soll eine höhere Strafe (zwei bis 15 Jahre Haft) drohen. Es sei nicht hinnehmbar, dass keine höhere Strafe drohe als beispielsweise "hartnäckigen Steuerhinterziehern". Der Bundesrat begründet seine Vorschläge damit, der Gesetzgeber habe mit dem im vorigen Jahr in Kraft getretenen Gesetz gegen Menschenhandelsdelikte "bedauerlicherweise" das Recht in einer Reihe von zentralen Punkten inhaltlich unverändert gelassen. Dazu zähle, dass die sexuelle Ausbeutung von Menschenhandelsopfern, namentlich durch so genannte "Freier" von Zwangsprostituierten in der Regel nicht geahndet werden kann. Weiter verfügten die Strafverfolgungsbehörden über keine effektiven Ermittlungsmethoden, um in die typischerweise konspirativ arbeitenden Menschenhändlerringe einzudringen, da eine Überwachung der Telekommunikation nur in engen Grenzen möglich sei. Ferner sei der Druck der Strafverfolgung zu einem wesentlichen Teil von der Zuhälter- und Bordellszene genommen worden, weil die im Prostitutionsgesetz vom Dezember 2001 getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend seien. Die Bundesregierung verweist unter anderem auf ihren noch ausstehenden Bericht über die Auswirkungen der sich aus dem Prostitutionsgesetz ergebenden neuen Rechtslage. Gesetzgeberische Maßnahmen sollten deshalb auf jeden Fall unterbleiben. Die Bundesregierung sieht Prüfungsbedarf bei solchen Fällen, bei denen jemand die Lage eines Menschenhandelsopfers dadurch missbraucht, dass er sexuelle Handlungen an diesem vornimmt. Im Übrigen macht die Regierung deutlich, sie bereite entsprechend dem Koalitionsvertrag eine allgemeine Strafzumessungsregelung vor, die die Möglichkeit einer Strafmilderung oder -befreiung für so genannte Kronzeugen vorsieht. Vor diesem Hintergrund sollten neue Kronzeugenregelungen nicht mehr geschaffen werden. Zur vorgeschlagenen Überwachung der Telekommunikation verweist die Regierung darauf, dass sie mit den Koalitionsfraktionen den gesamten Bereich der Telekommunikationsüberwachung bis Mitte 2007 neu regeln wolle. Es werde zu prüfen sein, ob der Tatbestand des Menschenhandels einbezogen werden könne.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_135/03
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