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135/2006
Datum: 05.05.2006
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heute im Bundestag - 05.05.2006

Bundesrat: Unterbringung psychisch kranker Straftäter regeln

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung soll eine Vorschrift des Strafgesetzbuches geändert werden, die die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für schuldunfähige oder vermindert schuldfähige Straftäter vorsieht. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates ( 15/3652) hervor, der in gleicher Form schon im August 2004 vorgelegen hat. Die Novelle soll die Unterbringung auch dann ermöglichen, wenn die Schuldunfähigkeit nicht positiv festgestellt werden kann, wohl aber feststeht, dass die Tat unter dem Einfluss eines dauerhaften psychischen Schadens begangen wurde und der Täter für die Allgemeinheit gefährlich ist. Ziel sei eine Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt. Eine derartige Reform ist nach Meinung der Länderkammer "dringender denn je". Wie es weiter heißt, würden in den Entziehungsanstalten knappe und aufwändige Therapieplätze durch Personen mit sehr ungünstigen Therapieausgangsbedingungen blockiert. Der Entwurf sieht deshalb vor, den Paragrafen, der die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt regelt, in eine "Soll-Vorschrift" umwandeln. Damit werde der nötige Spielraum geschaffen, um die Blockierung von Therapieplätzen in den Entziehungsanstalten durch derartige Täter zu vermeiden. Das Erfordernis einer hinreichend konkreten Suchttherapieaussicht als Voraussetzung für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist ebenfalls Bestandteil des Entwurfs. Ferner will die Länderkammer die Möglichkeit schaffen, die Unterbringungsdauer von den Notwendigkeiten her flexibler zu bestimmen und auf Entwicklungen schneller zu reagieren. Unter bestimmten Voraussetzungen solle die einstweilige sofortige Überweisung nicht therapiefähiger oder therapiewilliger Personen aus der Entziehungsanstalt in den Vollzug der Freiheitsstrafe angeordnet werden können. Die Bundesregierung begrüßt das Ziel des Entwurfs, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu verbessern. Inhaltlich stimme der Entwurf in Teilen mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt ( 16/1110) überein, der dem Parlament bereits vorliegt. Die Regierung ist vor diesem Hintergrund und wegen anstehender Gespräche auch mit den Ländern zuversichtlich, dass "in naher Zukunft" eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_135/04
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